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Bewirtungsbeleg
Bewirtungsbeleg
gem. § 14 UStG & § 4 EStG
So funktioniert's:
Tragen Sie hier die Daten Ihrer vorhandenen Quittung ein. Sie erhalten im Anschluss ein PDF-Dokument, das Sie ausdrucken und fest mit Ihrem Original-Bon (inkl. TSE-Daten) verbinden müssen.